Leitfaden · Umsatzsteuer
Rechnungsstellung einer estnischen Gesellschaft
Fristen, Pflichtinhalt und Reverse Charge für Geschäftskunden in der EU — die Regeln des estnischen Umsatzsteuergesetzes für eine registrierte Gesellschaft.
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Kurz gesagt
Fristen, Pflichtinhalt und Reverse Charge für Geschäftskunden in der EU — die Regeln des estnischen Umsatzsteuergesetzes für eine registrierte Gesellschaft. Ist eine estnische Gesellschaft umsatzsteuerlich registriert, bestimmt das Umsatzsteuergesetz, wann ihre Rechnungen auszustellen sind und was sie enthalten müssen — und auf der Rechnung für eine Leistung an ein Unternehmen in einem anderen EU-Staat steht keine estnische Umsatzsteuer, sondern der Vermerk „Reverse Charge“. Dieser Leitfaden stellt die Regeln mit ihren Quellen dar, damit ein Eigentümer, der über eine estnische OÜ verkauft, Rechnungen ausstellt, die der Buchhaltung und dem Steuer- und Zollamt standhalten.
Ist eine estnische Gesellschaft umsatzsteuerlich registriert, bestimmt das Umsatzsteuergesetz, wann ihre Rechnungen auszustellen sind und was sie enthalten müssen — und auf der Rechnung für eine Leistung an ein Unternehmen in einem anderen EU-Staat steht keine estnische Umsatzsteuer, sondern der Vermerk „Reverse Charge“. Dieser Leitfaden stellt die Regeln mit ihren Quellen dar, damit ein Eigentümer, der über eine estnische OÜ verkauft, Rechnungen ausstellt, die der Buchhaltung und dem Steuer- und Zollamt standhalten.
Der Leitfaden ist eine allgemeine Information, keine Steuerberatung für ein bestimmtes Geschäft. Er betrifft eine umsatzsteuerlich registrierte Gesellschaft; die Sonderregelungen des Gesetzes (Margenbesteuerung, Fernverkauf, OSS) werden nicht behandelt.
Wann die Rechnung auszustellen ist
- Binnen sieben Tagen. Ein Steuerpflichtiger stellt die Rechnung binnen sieben Kalendertagen nach Versand oder Bereitstellung der Ware oder Erbringung der Leistung aus (Umsatzsteuergesetz § 37 Abs. 1); bei Vorauszahlung binnen sieben Tagen nach Zahlungseingang (§ 37 Abs. 2).
- Leistung an ein Unternehmen in einem anderen EU-Staat: bis zum 15. Für eine solche Leistung wird die Rechnung bis zum 15. des Monats nach dem Leistungsmonat ausgestellt (§ 37 Abs. 21).
- Auf Papier oder elektronisch. Eine elektronische Rechnung ist zulässig, wenn der Käufer zustimmt (§ 37 Abs. 6).
Was jede Rechnung enthalten muss
- fortlaufende Nummer und Ausstellungsdatum;
- Name, Anschrift und USt-IdNr. Ihrer Gesellschaft;
- Name und Anschrift des Käufers;
- die USt-IdNr. des Käufers, wenn die Steuerschuld beim Käufer liegt (etwa bei Reverse Charge);
- Bezeichnung oder Beschreibung der Ware oder Leistung;
- Menge der Ware oder Umfang der Leistung;
- Liefer- oder Zahlungsdatum, wenn es vom Ausstellungsdatum abweicht;
- Preis ohne Umsatzsteuer und nicht im Preis enthaltene Rabatte;
- Bemessungsgrundlage nach Steuersätzen mit den Sätzen oder der Betrag steuerfreier Umsätze;
- den zu zahlenden Umsatzsteuerbetrag in Euro, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt.
Quelle: Umsatzsteuergesetz § 37 Abs. 7. Eine Gutschrift mit Bezug auf die ursprüngliche Rechnung gilt ebenfalls als Rechnung (§ 37 Abs. 4).
Leistungen an ein Unternehmen in einem anderen EU-Staat
Erbringt eine estnische Gesellschaft eine Leistung an ein in einem anderen Mitgliedstaat umsatzsteuerlich registriertes Unternehmen, liegt der Leistungsort nicht in Estland, außer in den im Gesetz genannten Sonderfällen (etwa Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken, Personenbeförderung oder Veranstaltungen) (Umsatzsteuergesetz § 10 Abs. 4 Nr. 9). Im üblichen Fall — Beratung, Software, Design, Marketing — erfasst der Käufer die Umsatzsteuer in seinem Land:
- prüfen Sie die USt-IdNr. des Käufers — unsere kostenlose EU-USt-IdNr.-Prüfung tut das im EU-System VIES;
- geben Sie die USt-IdNr. des Käufers auf der Rechnung an (§ 37 Abs. 7 Nr. 4);
- fügen Sie den Vermerk „Reverse Charge“ hinzu (§ 37 Abs. 8 Nr. 2);
- berechnen Sie keine estnische Umsatzsteuer und stellen Sie die Rechnung bis zum 15. des Folgemonats aus (§ 37 Abs. 21).
Der Verkauf von Leistungen an Privatpersonen oder von Waren folgt anderen Regeln; fragen Sie vor der Rechnung Ihre Buchhaltung.
Vor der ersten Rechnung
Diese Regeln gelten für eine umsatzsteuerlich registrierte Gesellschaft. Die Registrierung ist Pflicht, sobald die steuerpflichtigen Umsätze in Estland in einem Kalenderjahr 40 000 Euro übersteigen, und davor freiwillig für eine Gesellschaft mit tatsächlicher Geschäftstätigkeit mit Bezug zu Estland; das Steuer- und Zollamt entscheidet und kann Nachweise der Tätigkeit verlangen — siehe Umsatzsteuer-Registrierung in Estland.
Was wir tun
- Registrierung als Umsatzsteuerpflichtiger — €250 (die Entscheidung trifft das Steuer- und Zollamt);
- monatliche Buchhaltung — ab €150 / Monat; die von Ihnen ausgestellten Rechnungen werden darin gebucht.
Die Rechnungen stellt Ihre Gesellschaft aus; wir stellen sie nicht in ihrem Namen aus.
Für Staatsangehörige Russlands und für Unternehmen aus Russland erbringen wir keine Leistungen.
Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Die gesamte Kommunikation erfolgt per E-Mail.
Buchhaltung bestellen Preise Leitfaden auf Englisch
Quelle: Umsatzsteuergesetz §§ 10, 19 und 37 (Riigi Teataja).